EuGH: Hyperlinks auf öffentliche Inhalte sind keine Urheberrechtsverletzung

Kommentieren Feb 14 2014 .txt, .json, .md

Das ist nun mal ein Urteil mit dem man doch leben kann und Hoffnung auf Besserung wachsen lässt.

EuGH: Hyperlinks auf öffentliche Inhalte sind keine Urheberrechtsverletzung

Das Verlinken auf urheberrechtlich geschützte und frei zugängliche Inhalte im Netz ist nicht illegal. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Eine schwedische Zeitung hatte sich darüber beschwert, dass ein Internetportal auf ihre Online-Artikel verlinkt. Obwohl die Texte ohnehin öffentlich verfügbar waren, sahen die Journalisten eine Verletzung ihres Urheberrechts.