Im Zweifel gegen den Angeklagten

Kommentieren Dec 21 2011 .txt, .json, .md

Eigentlich ist es doch Im Zweifel für den Angeklagten ( In dubio pro reo ), oder ? Und dazu hatten wir doch gerade so einen Fall.

Nun reicht schon ein Verdacht aus, um jemanden zu verurteilen. Obwohl es rein technisch gar nicht möglich war diese Tat zu begehen !

Das wird doch immer schlimmer…