1:0 für Google Street View in Deutschland
Es wurde gegen eine Internetseite geklagt, die sich die Aufgabe gemacht hat, Köln im Internet dazurstellen. Dazu wurden auch Bilder von Google Street View verwendet.
Der Kläger meinte, dies sein ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Das Gericht entschied so:
(…) Die Kammer geht auch grundsätzlich davon aus, dass ein Eingriff in die Privatsphäre vorliegen kann, wenn Fotos von der Außenansicht eines Wohnhauses gegen deren Willen unter Namensnennung – oder gegebenenfalls anderer vergleichbarer, sie ohne weiteres für den Durchschnittsrezipienten individualisierbarer Merkmale - veröffentlicht oder verbreitet werden. Als derartiges individualisierendes Merkmal reicht jedoch nicht bereits die Angabe der Adresse des abgebildeten Hauses aus. Entscheidend für die Frage der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nämlich, ob der Betroffene nach den konkreten Gegebenheiten die begründete und für Dritte erkennbare Erwartung hegen darf, dass seine privaten Verhältnisse den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben und von ihr nicht zur Kenntnis genommen werden (BVerfG NJW 2006, 2836, 2837) und ob durch die Veröffentlichung in diese so geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird (vgl. BGH GRUR 2009, 1089, 1090; GRUR 2004, 442 - Feriendomizil II; GRUR 2004, 438 - Feriendomizil I; BVerfG, NJW 2006, 2836, 2837). Allerdings liegt die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung eher fern, wenn lediglich das Fotografieren der Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und die Verbreitung solcher Fotos in Frage stehen, weil die Aufnahmen nur den ohnehin nach außen gewandten Bereich betreffen (…)
Im Klartext: Es ist kein Eingriff, das Bild ja eh nur das zeigt was jeder sehen kann wenn man an dem Haus verbeiläuft.
Internet-Law hat auch was dazu geschrieben.
Man kann sich aber auch über alles aufregen oder ?