Das Urteil zur Linkhaftung analysiert
Ich berichtete ja über die Linkhaftung und den Fall Kompa. Nun hat sich ein Rechtsanwalt mal hingesetzt und das zu grunde liegende Urteil auseinander genommen. Es ist Ihm so manches aufgefallen.
Das Urteil der “fliegenden” Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg (Az. 324O 596/11) ist allerdings bereits wegen der im Tatbestand und in seinen Entscheidungsgründen enthaltenen Darstellungs- und Argumentationstechnik als denklogisch, verfahrensrechtlich und materiellrechtlich kritikwürdig und unangemessen zu bewerten
Abmahnung für zweierlei Maß: Wenn ein Link Eindruck erweckt - im Blog und bei Gericht