1:0 für Rapidshare

Kommentieren Jan 11 2011 .txt, .json, .md

Na das nenne ich mal eine gute Nachricht ;-)

Keine Haftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.12.2010 (Az.: I-20 U 59/109) nochmals bestätigt, dass der Sharehoster Rapidshare nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer des Dienstes verantwortlich ist (…)

Weiter so !

Die Benutzer müssen nachdenken und nicht die Anbieter. Es muss im Bewusstsein der User ankommen was falsch oder richtig ist. Es kann nicht der Anbieter schuld sein, wenn die User zu doof sind.