WTF des Tages

Kommentieren Aug 20 2010 .txt, .json, .md

Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für einen Beamten bedeuten

Ein Lehrer und ein Zollbeamter wurden wegen des Besitzes von kinderpornografischen Werken aus ihrem Arbeitsplatz entlassen. Sie klagten nun erfolgreich gegen diese Strafe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Beamte in ihrem Privatleben nicht anders als jeder andere Bürger zu behandeln wären und man im Einzelfall prüfen müsse, ob eine Entlassung angebracht ist.

Klar ist die Begründung wieso, weshalb und warum die gegen die Kündigung klagen, rechtens. Aber, was soll der scheiß. Wo bleibt da das Hirn ? Will irgendjemand einen Lehrer oder Beamten der Kinderpornographie besitzt ????

Warum diese Paragraphenreiterei ?? An den Pranger mit diesen !!!