Netzfreiheit. Eins vor und eins zurück

Kommentieren Feb 04 2010 .txt, .json, .md

Irgendwie find ich mich gerade als wäre ich bei einem Tanz.

Auf der einen Seite kommt eine erfreuliche Meldung für die Netzfreiheit:

“Allein die Bereitstellung des Internets ist noch keine Rechtsverletzung”, hielt Richter Dennis Cowdroy in seinem Urteil fest. “Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass iiNet Rechtsverletzungen billigt.” AFACT hatte argumentiert, der Internet-Anbieter müsse angemessene Schritte unternehmen, um zu verhindern, dass Kunden unlizenziert heruntergeladene Filme austauschen.

-> Australien: Niederlage für Medienindustrie

Und dann kommt so was:

Wie die US-Tageszeitung “Washington Post” am Mittwoch (Ortszeit) berichtet hat, sind Google und der US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) dabei, gemeinsam die jüngsten Angriffe auf die Infrastruktur des Internet-Konzerns zu untersuchen

-> Google verbündet sich mit der NSA

Da wird es doch einem warm und kalt, ohne das man sich entscheiden kann.

UPDATE:

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 29.01.2010 eine Klage der Fa. DigiProtect, vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner, auf Erstattung von Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgewiesen.

-> Amtsgericht Frankfurt weist Klage von DigiProtect / Kornmeier auf Erstattung von Abmahnkosten ab YES !!!