Kinderpornografie = Beförderung
Da fällt doch einen nichts mehr dazu ein.
Im Sommer 2001 waren auf dem Dienstcomputer des Staatsanwalts und auf seinem häuslichen PC Kinderpornos entdeckt worden. Damals sah das Gesetz eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, heute ist der Besitz von Kinderpornographie mit zwei Jahren Gefängnis bedroht. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete am 30. Juli 2001 ein Ermittlungsverfahren ein, das von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm zur Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Detmold weitergegeben wurde. Die hatte die Ermittlungen im Juni 2002 nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage von 6000 Euro eingestellt. (…) Nur wenige Wochen, bevor der Fall im vergangenen Jahr öffentlich bekanntgeworden war, hatte Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) den Staatsanwalt befördert.
-> Kinderpornos: Anfrage im Landtag
Das darf doch nicht wahr sein oder ?
via: blog.fefe.de