Verwendung von Google Analytics – Datenschutzhinweis ist Pflicht!

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Düsseldorf 2. Oktober 2008 – „Google Analytics“ steht seit einigen Monaten in der Kritik, weil die IP Adressen der Webseiten-Besucher zwecks statistischer Auswertung an Google gesendet werden. Einige Fachleute sehen den Schutz der persönlichen Daten in Gefahr und warnen mit Blick auf das Telemediengesetz vor rechtlichen Konsequenzen beim Einsatz des Tools in Deutschland. Der Arbeitskreis (AK) Erfolgskontrolle im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) empfiehlt Webmastern, sich bei der Suche nach einem geeigneten Webanalyse-System mit den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen, die die Anbieter veröffentlichen, vertraut zu machen und die entsprechenden Hinweise genau zu befolgen.

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Google TOS: http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html