Wer da denkt das sei ein Erfolg der solle sich mal folgendes auf der Zunge zergehen lassen: > die 2001 vom damaligen Kardinal Ratzinger ausgearbeitet worden waren, bei schwerwiegenden Delikten erweitert. Nun ist auch der Besitz, Erwerb und die Weitergabe von kinderpornografischem Material strafbar. Äh wie meinen ??? Also konnte man vorher so was besitzen und es wurde intern in der Kirche geduldet ???? > Die Frage nach einer Anzeige bei zivilen Behörden sei in der Neufassung des Regelwerks nicht behandelt worden, da es sich nur um interne Normen des Kirchenrechts handle. Allerdings sei dieser Punkt bereits Teil einer Weisung der Glaubenskongregation und damit auch in den kirchlichen Leitlinien enthalten, so Lombardi. Sorry aber kommtb bei mir das Frühstück hoch..... Quelle: [Katholische Kirche reagiert auf Skandale](http://www.tagesschau.de/ausland/katholischekirche116.html) Jul 16 2010 © https://www.bananas-playground.net 2000 - 2024